Beratungsförderung
Die Beratung von Existenzgründern, Selbstständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen kann mit Zuschüssen gefördert werden.
So sieht z.B. die Beratungsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft drei verschiedene Möglichkeiten vor:
- Existenzgründungsberatung vor der Gründung mit einem Zuschuss von 50% (max. 1.500 EUR) der Beratungskosten
- Existenzaufbauberatung innerhalb von drei Jahren nach der Gründung ebenfalls mit einem Zuschuss von 50% (max. 1.500 EUR) der Beratungskosten
- Allgemeine Unternehmensberatung mit einem Zuschuss von 40% (max. 1500 EUR) der Beratungskosten
Nach einer Umfrage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle äußerte sich eine hohe Zahl der befragten Unternehmen positiv zu den Beratungen. In 91 % der Fälle konnten umsetzungsfähige Ergebnisse erreicht werden. Die Beratungen trugen wesentlich dazu bei, dass Kostenersparnisse, Organisationsverbesserungen, Umsatz- und Deckungsbeitragssteigerungen sowie Informationsverbesserungen erzielt wurden.
Die aktuellen Richtlinien erhalten Sie hier.
Die KfW Mittelstandsbank unterstützt auch junge Unternehmen im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mit einem speziellen Coaching-Programm. Unternehmerinnen und Unternehmer, die in der Startphase stecken und kompetente Beratung von Experten in Anspruch nehmen möchten, erhalten einen Zuschuss zu den Beratungskosten: KfW Gründercoaching Deutschland
Gründung aus der Arbeitslosigkeit - ESF-Förderung (Coaching): Die Begleitung einer selbstständigen Tätigkeit (Coaching/begleitende betriebswirtschaftliche Beratung) kann im ersten Jahr nach der Gründung mit Leistungen zur Sicherung einer Existenzgründung gefördert werden - d.h. in der Regel werden die Kosten der Maßnahme übernommen. Voraussetzung ist, dass Teilnehmer bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld erhalten.